1. Allgemeine Angaben

 

Allgemeine Beschreibung

Hier erfassen Sie die einzelnen Angaben zu den jeweiligen Warenpositionen.

Dabei können Sie bis zu 999 Warenpositionen erfassen.

Im gesamten IVA-Vorgang dürfen über alle Einzelsendungen jedoch höchstens 1999 Warenpositionen vorhanden sein.

Wenn mindestens einmal auf der Warenpositionsebene die „Art“ „N830“ (Ausfuhr-MRN) ausgewählt worden ist, muss in dieser Warenposition „Zusätzliche Information“ EXPORT (Wert „20300“) angegeben werden. Dabei darf die „Positionsnummer“ des Vorpapiers höchstens dreistellig sein (Wertebereich 1-999).

 

Beschreibung der Felder/ Schaltflächen

Art der Anmeldung

Hier können Sie nach Betätigen der Schaltfläche  aus der sich dann öffnenden Auswahlliste die Art des Warenverkehrs auswählen.

Dabei stehen Ihnen folgende Werte zur Verfügung:

      T1   = ext. Unionsversandverfahren/ gemeinsames Versandverfahren,

      T2   = int. Unionsversandverfahren,

      T2F = int. gemein. Unionsversandverfahren-MWSt,

Der Wert T1 gibt an, wenn Waren im externen Unionsversandverfahren/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden sollen.

Der Wert T2 gibt an, wenn Waren, gemäß Artikel 227 UZK, außer im Falle der Artikel 188 und 189 UZK-DA im internen Unionsversandverfahren befördert werden sollen.

Der Wert T2F gibt an, wenn Waren in besonderen Fällen, gemäß Artikel 188, 189 UZK-DA im internen Unionsversandverfahren befördert werden sollen.

Unter http://www.zoll.de finden Sie weitere Informationen zum Unionsversandverfahren, zum gemeinsamen Versandverfahren sowie zum TIR-Verfahren.

Hinweis:

Eine Angabe ist nur möglich, wenn auf Kopf-/Sammelsendungsebene der Wert „T“ ausgewählt worden ist.

Versendungsland

Hier können Sie nach Betätigen der Schaltfläche  aus der sich dann öffnenden Auswahllisteliste das Versendungsland auswählen.

Bestimmungsland

Hier können Sie nach Betätigen der Schaltfläche  aus der sich dann öffnenden Auswahllisteliste das Bestimmungsland auswählen.

Referenznummer/UCR

Hier können Sie die Referenznummer/UCR angeben. Mit ihr kann eine Sendung eindeutig identifiziert werden. Dabei kann es sich beispielsweise um die UCR (Unique Consignment Reference Number) handeln oder um eine Frachtpapiernummer.

Die zulässigen Zeichen sind auf die druckbaren ASCII- sowie das Leerzeichen beschränkt (ASCII- Zeichen 20h – 7Eh).

Zahlungsart

Hier können Sie nach Betätigen der Schaltfläche  aus der sich dann öffnenden Auswahlliste die Zahlungsart der Beförderungskosten auswählen.